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Internetberatung mehrsprachige Tagesbetreuung Niederländische Regierung 10.01.2023 13:16
Das Kabinett will mehrsprachige Tagesbetreuung in der Kinderbetreuung ermöglichen. Die Bürger können bis zum 31. Januar 2023 über eine Internetkonsultation auf den Gesetzentwurf reagieren, der dies regelt. Das beabsichtigte Inkrafttreten der Änderung ist der 1. Januar 2024.
Mehrsprachige Tagesbetreuung
In den letzten Jahren haben eine Reihe von Organisationen mit mehrsprachiger Tagesbetreuung experimentiert. Danach beschloss das Kabinett, die mehrsprachige Kindertagespflege gesetzlich zu regeln. Das Gesetzentwurf ermöglicht es, die Tagesbetreuung – für maximal 50% der täglichen Betreuungszeit – in deutscher, englischer oder französischer Sprache anzubieten. Auf diese Weise werden Kinder bereits in jungen Jahren in mehreren Sprachen bewandert. Darüber hinaus erleichtert die mehrsprachige Tagesbetreuung den Übergang in die mehrsprachige Grundschule.
Organisationen, die sich an dem Experiment beteiligt haben, wird eine Überbrückungszeit (maximal zwei Jahre) gewährt, um die mehrsprachige Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung fortzusetzen.
Weitere Bedingungen für die mehrsprachige Tagesbetreuung werden im Erlass und in der Verordnung ausgearbeitet. Dies betrifft unter anderem die sprachlichen Anforderungen an das Personal und Anforderungen an das pädagogische Leitbild. Ausgangspunkt ist dabei, dass der Verwaltungsaufwand für die Kindertagesstätten so gering wie möglich gehalten wird.
Internetkonsultation
Der Gesetzentwurf zur mehrsprachigen Kindertagespflege steht jetzt online zur öffentlichen (Internet-)Konsultation zur Verfügung. Jeder, der möchte, kann antworten und seine Meinung zu den Vorschriften auf internetconsultatie.nl äußern.
Das Kabinett will mehrsprachige Tagesbetreuung in der Kinderbetreuung ermöglichen. Die Bürger können bis zum 31. Januar 2023 über eine Internetkonsultation auf den Gesetzentwurf reagieren, der dies regelt. Das beabsichtigte Inkrafttreten der Änderung ist der 1. Januar 2024.
Mehrsprachige Tagesbetreuung
In den letzten Jahren haben eine Reihe von Organisationen mit mehrsprachiger Tagesbetreuung experimentiert. Danach beschloss das Kabinett, die mehrsprachige Kindertagespflege gesetzlich zu regeln. Das Gesetzentwurf ermöglicht es, die Tagesbetreuung – für maximal 50% der täglichen Betreuungszeit – in deutscher, englischer oder französischer Sprache anzubieten. Auf diese Weise werden Kinder bereits in jungen Jahren in mehreren Sprachen bewandert. Darüber hinaus erleichtert die mehrsprachige Tagesbetreuung den Übergang in die mehrsprachige Grundschule.
Organisationen, die sich an dem Experiment beteiligt haben, wird eine Überbrückungszeit (maximal zwei Jahre) gewährt, um die mehrsprachige Kinderbetreuung bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung fortzusetzen.
Weitere Bedingungen für die mehrsprachige Tagesbetreuung werden im Erlass und in der Verordnung ausgearbeitet. Dies betrifft unter anderem die sprachlichen Anforderungen an das Personal und Anforderungen an das pädagogische Leitbild. Ausgangspunkt ist dabei, dass der Verwaltungsaufwand für die Kindertagesstätten so gering wie möglich gehalten wird.
Internetkonsultation
Der Gesetzentwurf zur mehrsprachigen Kindertagespflege steht jetzt online zur öffentlichen (Internet-)Konsultation zur Verfügung. Jeder, der möchte, kann antworten und seine Meinung zu den Vorschriften auf internetconsultatie.nl äußern.
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