"Remonstration" ist ein Rechtsbehelf im deutschen Visumverfahren, den Antragsteller einlegen können, wenn ihr Visumantrag abgelehnt wurde. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der "Gegenvorstellung" oder "Beschwerde", die direkt bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat), die den Visumantrag abgelehnt hat, eingereicht wird.
Was bedeutet Remonstration?
Formloser Rechtsbehelf: Grundsätzlich ist die Remonstration ein formloser Rechtsbehelf, allerdings verlangt das Visumshandbuch, dass sie unterschrieben sein muss. Sie kann per Brief, Fax oder als unterschriebenes und eingescanntes Dokument per E-Mail eingereicht werden.
Kostenlos: Die Remonstration selbst ist gebührenfrei. Lediglich wenn ein Anwalt beauftragt wird, fallen dessen Honorare an.
Vorteile: Sie ist in der Regel schneller und kostengünstiger als eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sollte die Remonstration abgelehnt werden, kann immer noch Klage eingereicht werden.
Wie funktioniert Remonstration?
Ablehnungsbescheid: Nachdem ein Visumantrag abgelehnt wurde, erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid, der die Gründe für die Ablehnung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
Frist: Die Frist zur Einlegung der Remonstration beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde, kann die Frist bis zu einem Jahr betragen.
Inhalt des Remonstrationsschreibens: Das Schreiben sollte folgende Informationen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Passnummer des Antragstellers. Datum der Ablehnung und die fünfstellige Antragsnummer. Eine ausführliche Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist. Hierbei sollte gezielt auf die im Ablehnungsbescheid genannten Ablehnungsgründe eingegangen und diese entkräftet werden. Gegebenenfalls eine ausführliche Darlegung des Reisezwecks und warum der Aufenthalt wichtig ist. Neue Unterlagen: Es sollten alle relevanten Dokumente und Belege beigefügt werden, die dem ursprünglichen Antrag noch nicht vorlagen, aber die Argumentation stützen oder fehlende Nachweise erbringen können (z.B. stärkere Nachweise der Rückkehrbereitschaft, finanzielle Mittel, familiäre Bindungen im Heimatland).
Einreichung: Das unterschriebene Schreiben (und ggf. Anlagen) muss an die Auslandsvertretung gesendet werden, die den Antrag abgelehnt hat.
Bearbeitung: Die Auslandsvertretung prüft den Antrag erneut. Dies kann mehrere Wochen bis Monate dauern (in der Regel bis zu drei Monate, kann aber auch länger sein). Während dieser Zeit können Sachstandsanfragen meist nicht beantwortet werden.
Entscheidung: Die Auslandsvertretung informiert den Antragsteller unaufgefordert über die Entscheidung der Remonstration.
Erfolg: Wird die Remonstration stattgegeben, wird das Visum erteilt.
Ablehnung: Wird die Remonstration erneut abgelehnt, erhält der Antragsteller einen Remonstrationsbescheid, in dem die Gründe für die erneute Ablehnung ausführlicher dargelegt werden. In diesem Fall bleibt als nächste Option nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Wichtiger Hinweis: Das Auswärtige Amt hat angekündigt, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Es läuft bereits ein Pilotprojekt, bei dem das Remonstrationsverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen ausgesetzt ist. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung zu informieren, ob die Remonstration in Ihrem speziellen Fall noch möglich ist. Alternativ kann man immer einen neuen Visumantrag stellen.