woensdag 28 mei 2025

Remonstrationsverfahren abgeschaft

Duitsland schaft de mogelijkheid tot "Remonstration" met ingang van 1 juli 2025 af. Remonstration is een direct en kostenloos verweer bij het afwijzen van een visumaanvraag, met ingang van 1 juli 2025 af. Dat bericht ontving ik van de Duitse overheid in een ingelaste nieuwsbrief. De afgelopen jaren heb ik verschillende keren iemand geholpen met ee nvisumaanvraag voor Duitsland. 

Remonstration is een mogelijkheid om bij het afwijzen van een visumaanvraag direct, binnen vier weken en zonder omwegen, de visumverstrekkende instantie - meestal een ambassade of consulaat - te vragen nogmaals naar de aanvraag te kijken, waarbij desgewenst ook nieuwe documenten en informatie kunnen worden aangevoerd. Deze mogelijkheid wordt per 1 juli afgeschaft. Het is de bedoeling dat de werkdruk en wachttijden op de ambassades daardoor minder wordt en mensen dus sneller een visum of afwijzing krijgen.

Het blijft wel altijd mogelijk om direct opnieuw een aanvraag in te dienen, eventueel ook met nieuwe informatie en argumentatie, en ook staat de gang naar de rechter open. Maar deze procedures zijn ingewikkelder en er zijn kosten aan verbonden. Het is dus nog meer zaak om bij bij een visumaanvraag de vereiste papieren en criteria goed te bestuderen en te zorgen dat alles compleet is.

Remonstrationsverfahren abgeschaft

Das Deutsche Auswärtige Amt hat angekündigt, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Es läuft bereits ein Pilotprojekt, bei dem das Remonstrationsverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen ausgesetzt ist. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung zu informieren, ob die Remonstration in Ihrem speziellen Fall noch möglich ist. Alternativ kann man immer einen neuen Visumantrag stellen.

"Remonstration" ist ein Rechtsbehelf im deutschen Visumverfahren, den Antragsteller einlegen können, wenn ihr Visumantrag abgelehnt wurde. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der "Gegenvorstellung" oder "Beschwerde", die direkt bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat), die den Visumantrag abgelehnt hat, eingereicht wird.

Was bedeutet Remonstration?

Erneute Prüfung: Das Hauptziel der Remonstration ist es, eine erneute Prüfung der ursprünglichen Ablehnungsentscheidung durch die zuständige Auslandsvertretung zu erwirken. Dabei wird der Fall oft von einem anderen Sachbearbeiter im sogenannten "Vier-Augen-Prinzip" überprüft.
 
Formloser Rechtsbehelf: Grundsätzlich ist die Remonstration ein formloser Rechtsbehelf, allerdings verlangt das Visumshandbuch, dass sie unterschrieben sein muss. Sie kann per Brief, Fax oder als unterschriebenes und eingescanntes Dokument per E-Mail eingereicht werden.
 
Kostenlos: Die Remonstration selbst ist gebührenfrei. Lediglich wenn ein Anwalt beauftragt wird, fallen dessen Honorare an.
 
Vorteile: Sie ist in der Regel schneller und kostengünstiger als eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Sollte die Remonstration abgelehnt werden, kann immer noch Klage eingereicht werden.

Wie funktioniert Remonstration?

Ablehnungsbescheid: Nachdem ein Visumantrag abgelehnt wurde, erhält der Antragsteller einen Ablehnungsbescheid, der die Gründe für die Ablehnung und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält.
Frist: Die Frist zur Einlegung der Remonstration beträgt in der Regel einen Monat nach Erhalt des Ablehnungsbescheids. Wenn keine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt wurde, kann die Frist bis zu einem Jahr betragen.
 
Inhalt des Remonstrationsschreibens: Das Schreiben sollte folgende Informationen enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Passnummer des Antragstellers. Datum der Ablehnung und die fünfstellige Antragsnummer. Eine ausführliche Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist. Hierbei sollte gezielt auf die im Ablehnungsbescheid genannten Ablehnungsgründe eingegangen und diese entkräftet werden. Gegebenenfalls eine ausführliche Darlegung des Reisezwecks und warum der Aufenthalt wichtig ist. Neue Unterlagen: Es sollten alle relevanten Dokumente und Belege beigefügt werden, die dem ursprünglichen Antrag noch nicht vorlagen, aber die Argumentation stützen oder fehlende Nachweise erbringen können (z.B. stärkere Nachweise der Rückkehrbereitschaft, finanzielle Mittel, familiäre Bindungen im Heimatland).
 
Einreichung: Das unterschriebene Schreiben (und ggf. Anlagen) muss an die Auslandsvertretung gesendet werden, die den Antrag abgelehnt hat.
 
Bearbeitung: Die Auslandsvertretung prüft den Antrag erneut. Dies kann mehrere Wochen bis Monate dauern (in der Regel bis zu drei Monate, kann aber auch länger sein). Während dieser Zeit können Sachstandsanfragen meist nicht beantwortet werden.
 
Entscheidung: Die Auslandsvertretung informiert den Antragsteller unaufgefordert über die Entscheidung der Remonstration.
 
Erfolg: Wird die Remonstration stattgegeben, wird das Visum erteilt.
Ablehnung: Wird die Remonstration erneut abgelehnt, erhält der Antragsteller einen Remonstrationsbescheid, in dem die Gründe für die erneute Ablehnung ausführlicher dargelegt werden. In diesem Fall bleibt als nächste Option nur noch die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

Wichtiger Hinweis: Das Auswärtige Amt hat angekündigt, das Remonstrationsverfahren gegen ablehnende Visabescheide zum 1. Juli 2025 weltweit abzuschaffen. Es läuft bereits ein Pilotprojekt, bei dem das Remonstrationsverfahren an zahlreichen deutschen Visastellen ausgesetzt ist. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der zuständigen Auslandsvertretung zu informieren, ob die Remonstration in Ihrem speziellen Fall noch möglich ist. Alternativ kann man immer einen neuen Visumantrag stellen.

Geen opmerkingen:

Een reactie posten